Assistenzhunde Reutlingen

Voraussetzungen an den Hund

Die Voraussetzungen an einen Assistenzhund sind sehr individuell, vielfältig und bedeutsam für seine Eignung in dieser wichtigen Rolle. Zuallererst ist die Gesundheit des Hundes von entscheidender Bedeutung, denn nur ein gesunder Hund kann sein volles Potential ausschöpfen und mit Freude und Eifer seinen Aufgaben nachgehen. Eine aktuelle gesundheitliche Untersuchung innerhalb der letzten drei Monate ist hierfür sehr hilfreich. Es ist auch ratsam, bereits beim Welpenkauf sicherzustellen, dass die Elterntiere alle erforderlichen Untersuchungen durchlaufen haben, insbesondere in Bezug auf verschiedene Gelenkerkrankungen.
Die Persönlichkeitsmerkmale des Hundes sind ebenfalls von großer Bedeutung. Abhängig von der Art des Assistenzhundes und den später benötigten Hilfeleistungen spielen bestimmte Charaktereigenschaften eine unterschiedlich große Rolle. Ein offenes, stabiles, souveränes, nicht aggressives und menschenbezogenes Wesen sind jedoch in der Regel grundlegende Voraussetzungen.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Kriterien sind bestimmte Eigenschaften wünschenswert. Der Hund sollte gerne mit Menschen zusammenarbeiten, sozialkompetent mit Menschen, Artgenossen und anderen Tieren kommunizieren und eine hohe Stress- und Frustrationstoleranz aufweisen. Ein aufgeschlossenes, souveränes und stabiles Wesen ist ebenfalls sehr hilfreich. Der Hund sollte generell nicht unangemessen auf Umweltreize reagieren und keine unkontrollierte Jagdneigung zeigen. Es ist auch wichtig, dass der Hund keine spezielle Ausbildung zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert hat. Im Falle einer Hündin ist es zusätzlich wichtig, dass sie nicht zur Zucht eingesetzt wird.

Der Hund muss
keiner bestimmten Rasse angehören. Die Einschränkungen beziehen sich eher auf Qualzuchtmerkmale, da laut Assistenzhundeverordnung der Hund keine Qualzuchtmerkmale aufweisen darf. Dies muss von einem Tierarzt gegebenenfalls untersucht und bescheinigt werden.

Ein weiteres Kriterium ist das Alter des Hundes. Er sollte bei Beginn der speziellen Ausbildung zum Assistenzhund mindestens 15 Monate alt sein, es sei denn, es handelt sich um die Ausbildung zum Warn- und Anzeige-Assistenzhund. Es ist jedoch möglich und sehr ratsam, sich bereits vorab bei uns zu melden, um den Weg zum Assistenzhund während der Grundausbildung des Hundes zu begleiten und einen bestmöglichen Einstieg zu gewährleisten.

Eine Beurteilung und Einschätzung durch uns ist jederzeit möglich und vor Beginn der Assistenzhundeausbildung erforderlich. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der Tierschutzverordnung und beinhaltet keine Tests, die den Hund in irgendeiner Weise belasten, einschüchtern oder maßregeln. Während der Tests wird hauptsächlich die Arbeitsbereitschaft des Hundes und seine Reaktion auf verschiedene Außenreize überprüft. Bei Fragen oder für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.