Assistenzhunde Reutlingen

Hundetraining Alltag

Im Einzeltraining widmen wir uns allen Themen, die Euch so im Alltag begegnen. Von der Leinenführigkeit bis hin zum allein bleiben. Die Einzeltrainings sind grundsätzlich für Jedermann und Jederhund geeignet. Vom Jungspund bis zum Senior. Das Training wird vor Ort ganz individuell auf Eure Bedürfnisse und Wünsche angepasst.

Es kommt ganz auf dich und deinen Hund an und natürlich auch auf das an was du mit deinem Hund arbeiten möchtest.

Gute Laune! Das ist der Start aller guten Dinge und ist notwendig, sodass das Training gelingen kann. Wir können nicht nicht kommunizieren und nicht keine Körpersprache anwenden. Daraus resultiert auch das alles, was du denkst, und fühlst sich in deiner Körpersprache widerspiegelt. Da unsere Hunde Meister im Lesen der Körpersprache sind, hat dies mitunter auch eine große Auswirkung auf das Training und die Kommunikation mit deinem Hund.

Neben guter Laune und Freude an der Arbeit mit deinem Hund darfst du all das einpacken, was du auch für einen normalen Spaziergang mit deinem Hund benötigst. Leine, Halsband, Geschirr, Schleppleine, Leckerlies, etwas zu trinken für dich und deinen Hund, etc.

Vieles bei mir im Training basiert auf verschiedenste Spiele, welche den Fokus an unterschiedlichen Stellen setzen. Ich orientiere mich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und lehne Gewalt sowie Methoden, die auf Einschüchterung & Angst setzen, ab. Hierunter fallen auch verschiedenste Schreckreize und die Anwendung von anderen aversiven Hilfsmitteln.

Gerne arbeite ich in der freien Natur, auf Spazierwegen und großen Wiesen da wo die Situationen am „realsten“ sind für alle Beteiligten. Da Hunde immer situationsgebunden und vor allen Dingen ortgebunden lernen, ist es wichtig das Umfeld so Alltagsgetreu wie möglich zu gestalten.

Nach Rücksprache mit dem Verein darf ich den Hundeplatz vom SV OG Bad Urach mitbenutzen, falls ein eingezäuntes Grundstück für das Training benötigt wird.

Dein Hund darf sowohl am Halsband als auch am Geschirr oder beidem geführt werden. Wir haben hier keine einheitliche Regelung. Wichtig ist nur, aus gesundheitlichen Gründen, dass ggfs. besser ein Geschirr verwendet werden soll, wenn der Hund stark an der Leine zieht oder stark in die Leine springt. Falls du dazu Fragen hast, darfst du dich natürlich jederzeit an mich wenden, ich berate dich gern, was für dich und deinen Vierbeiner am besten geeignet ist.

Assistenzhunde

Speziell geschulte Assistenzhunde sind tierische Begleiter, die darauf trainiert sind, ihren Besitzern Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Diese Hunde erweisen sich als äußerst hilfreiche Alltagshelfer und tragen dazu bei, die Lebensqualität der betroffenen Personen erheblich zu steigern. Durch die Anwesenheit des Assistenzhundes fühlt sich der Mensch nicht mehr allein, findet wieder eine sinnvolle Aufgabe und ein klares Ziel in seinem Leben. Diese positive Veränderung trägt dazu bei, Freude am Leben zurückzugewinnen und wirkt präventiv gegen mögliche Depressionen.

Speziell geschulte Assistenzhunde sind tierische Begleiter, die darauf trainiert sind, ihren Besitzern Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Diese Hunde erweisen sich als äußerst hilfreiche Alltagshelfer und tragen dazu bei, die Lebensqualität der betroffenen Personen erheblich zu steigern. Durch die Anwesenheit des Assistenzhundes fühlt sich der Mensch nicht mehr allein, findet wieder eine sinnvolle Aufgabe und ein klares Ziel in seinem Leben. Diese positive Veränderung trägt dazu bei, Freude am Leben zurückzugewinnen und wirkt präventiv gegen mögliche Depressionen.

Ja, selbstverständlich! Die Fortsetzung der Schulung und Ausbildung für dich und deinen bereits vorhandenen Hund ist definitiv möglich. Es ist bekannt, dass Hunde erstaunliche Fähigkeiten besitzen und bereits eine bestehende Bindung zu deinem Hund kann als solide Grundlage dienen.

Die Fortbildung ermöglicht es, die vorhandenen Fähigkeiten deines Hundes zu stärken und auf spezifische Bedürfnisse abzustimmen, um so eine noch effektivere Unterstützung im Alltag zu gewährleisten. Du kannst dich gerne mit uns in Verbindung setzen, sodass wir dich und deinen vierbeinigen Helfer kennenlernen können.

Grundsätzlich ist es immer eine individuelle Entscheidung welche Rasse von Hund für den jeweiligen Assistenznehmer in Frage kommt. Auch Kriterien wie beispielsweise die Länge des Fells und die damit verbundene Fellpflege spielen eine Rolle. 

Sehr gern verwendete Hunderassen sind der Labrador Retriever, der Pudel in verschiedenen Größen, der Labradoodle und aber auch Australian Shepards und Collies trifft man häufig an in der Assistenzhunde-Welt.

Im Vordergrund sollte auf jeden Fall der Charakter des Hundes stehen. Ein Assistenzhund für Menschen mit Beeinträchtigungen sollte grundsätzlich über bestimmte Eigenschaften verfügen wie zum Beispiel ein ausgeglichenes Wesen mit mittlerem Temperament, eine ausgeprägte Personenbezogenheit, Freundlichkeit gegenüber Menschen, Führbarkeit, das Fehlen eines stark ausgeprägten Jagdtriebs, sowie keine Aggression gegenüber Menschen und anderen Tieren. Des Weiteren sind ein guter Fress- und Spieltrieb, eine hohe Arbeitsfreude und die Bereitschaft zum Apportieren von Vorteil. Hunde mittlerer Größe eignen sich besonders gut für diese Aufgabe. Es ist wichtig, dass der Hund körperlich fit und gesund ist, um die Anforderungen seiner Assistenzfunktion erfüllen zu können.

Ein Assistenzhund und ein Therapiehund sind beides Hunde welche Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen unterstützen können. Jedoch erfüllen beide Arten von Hunden unterschiedliche Aufgaben und haben verschiedene Eigenschaften.

Der Assistenzhund

   – Ein Assistenzhund ist darauf trainiert, Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen im täglichen Leben zu unterstützen.

   – Er lebt in der Regel dauerhaft bei seinem Assistenznehmer und bleibt dort, um ihm kontinuierliche Hilfe und Unterstützung zu bieten.

   – Die Aufgaben eines Assistenzhunds können das Öffnen von Türen, das Aufheben von Gegenständen, das Begleiten seines Besitzers in der Öffentlichkeit oder das Alarmieren im Notfall umfassen.

   – Assistenzhunde werden speziell auf die individuellen Bedürfnisse ihres Besitzers abgerichtet und bieten eine Vielzahl von Diensten zur Steigerung der Unabhängigkeit und Lebensqualität.

Das Zutrittsrecht für Personen mit Behinderungen, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, gemäß § 12e Absatz 1 BGG erfordert entweder die Kennzeichnung des Assistenzhundes mit dem Assistenzhund-Logo (gemäß Anlage 10 der AHundV) oder das Vorzeigen des Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (gemäß Anlage 9 der AHundV). Es ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich. Sollte der Zutritt dennoch verweigert werden, können Betroffene gemäß § 16 Absatz 2 BGG einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle BGG stellen.

Gemäß der AHundV muss ein Hund sowohl allgemein als auch individuell für die Funktion als Assistenzhund geeignet sein. Diese Eignung wird von der Ausbildungsstätte überprüft und später auch im Rahmen einer Prüfung bestätigt.

 

Die generelle Eignung betrifft alle Assistenzhunde und basiert auf der Gesundheit des Hundes sowie bestimmten charakterlichen Merkmalen. Dazu zählen eine ausgeprägte Kooperations- und Gehorsamsbereitschaft sowie eine hohe Belastbarkeit bei Stress oder Frustration. Ein Hund, der bereits als Wachhund ausgebildet wurde oder für die Zucht eingesetzt wird, gilt als ungeeignet. Diese Anforderungen sind in § 9 der AHundV festgelegt.

 

Zusätzlich zur generellen Eignung muss jeder Hund auch individuell als Assistenzhund geeignet sein (vgl. § 10 AHundV). Dabei werden die spezifischen Bedürfnisse und Einschränkungen des Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Die individuelle Eignung kann durch Nachweise wie den Schwerbehindertenausweis oder eine ärztliche Bescheinigung über die Behinderung belegt werden.

Nein. Die Eignung als Assistenzhund hängt nicht von der Hunderasse ab. Es kommt nur darauf an, dass der Hund gesund ist und bestimmte charakterliche Eigenschaften aufweist. Auch ein Hund aus dem Tierschutz oder ein Mischling können gut geeignete Kandidaten sein, daher ist diese Frage immer individuell zu betrachten und jeder Hund muss individuell eingeschätzt werden.

Hinsichtlich der Gesundheit des Hundes sollte vor allem bei Hunden, die als Qualzucht im Sinne der Tierschutz-Hundeverordnung eingeordnet werden könnten, eine umfassende tierärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Qualzuchtmerkmale schließen eine Ausbildung zum Assistenzhund aus.

Die Ausbildung gemäß der AHundV ist zweigeteilt und umfasst sowohl die Schulung des Hundes zum Assistenzhund als auch die Ausbildung des Hundes und seines Halters zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.

Diese zweigeteilte Ausbildung kann entweder als Selbst- oder Fremdausbildung durchgeführt werden.

Bei der Selbstausbildung werden Menschen mit Behinderungen und ihre Hunde unter Anleitung einer Ausbildungsstätte eigenständig ausgebildet. Die Selbstausbildung ist in den §§ 2 Nummer 7, 7 Absatz 2 und 14 der AHundV geregelt.

Die Fremdausbildung beinhaltet eine vollständige Ausbildung durch die Ausbildungsstätte. Dies bedeutet, dass der Hund vorerst in der Ausbildungsstätte lebt und dort ausgebildet wird und erst nach Abschluss der Ausbildung bei seinem Assistenznehmer einzieht. Die Fremdausbildung ist in den §§ 2 Nummer 6 und 11 Absatz 2 der AHundV festgelegt.

Gemäß § 7 Absatz 2 der AHundV muss die Ausbildung von Assistenznehmer und Hund mindestens 60 Stunden umfassen. Diese Stunden müssen über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten verteilt werden.

Von diesen zeitlichen Vorgaben kann unter bestimmten Umständen abgewichen werden, wie es in § 7 Absatz 3 der AHundV festgelegt ist. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Mensch mit Behinderungen bereits eine Ausbildung mit einem anderen Hund absolviert oder begleitet hat. Dabei ist es nicht erforderlich, dass eine Prüfung mit dem vorherigen Assistenzhund abgelegt wurde. Ein weiterer Grund für eine Abweichung könnte sein, dass die Ausbildung begonnen wurde, bevor die Ausbildung in einer zertifizierten Ausbildungsstätte möglich war.

Bei der Anmeldung zur Prüfung ist es erforderlich zu erläutern, warum vom Mindeststundenumfang abgewichen wurde.